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Regierungskommission schlägt Reform für moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vor

Pyramide der Versorgung Grafik
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Regierungskommission schlägt Reform für moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vor

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung stellt sich auf den Standpunkt, dass durch das deutsche DRG-System ein Mengenanreiz zur fraglich falschen Indikationsstellung zur Behandlung von Patienten im stationären Sektor besteht. Daraus ergibt sich auch die Vermutung, dass die Qualität verbessert werden kann.

Aus diesem Grunde wird eine weitreichende Reform vorgeschlagen, die eine veränderte Vergütung durch Vorhaltepauschalen und eine Gliederung der Versorgung in unterschiedlichen Leveln mit definierten Strukturvoraussetzungen vorsieht.

In der Bundesrepublik gibt es keine wirklich stringente sinnhafte Steuerung der Patientenbehandlung. So werden akute Herzinfarkte in Krankenhäusern behandelt, die keinen Linksherzkatheter haben, oder Schlaganfallpatienten werden behandelt, ohne dass eine nachgewiesenermaßen erfolgreiche Behandlung durch eine Stroke-Unit vorliegt.

Im Gegensatz zu anderen Ländern hat das bisherige System zu Kostensteigerungen im stationären Sektor geführt. Dieser Umstand ist aufgrund der aktuellen Situation der Sozialkassen kaum länger zu akzeptieren.

Daher wird eine veränderte Struktur für die Versorgung vorgeschlagen. Durch die Einführung von Leistungsgruppen über ICD und OPS-Codes werden Mindestvorgaben definiert. Die entsprechenden Leistungen dürfen nur abgerechnet werden, wenn die behandelnde Klinik die Voraussetzungen für die Behandlung der unterschiedlichen Level einhalten kann.

Es sollen insgesamt 128 Leistungsgruppen mit entsprechenden Vorhaltungen den Leveln zugeordnet werden. Daraus ergibt sich eine pyramidenartige Darstellung der Versorgung (siehe Grafik).

Der Vorschlag für die Vergütung soll im Wesentlichen durch die Vorhaltekosten und nicht durch die Anzahl der behandelten Patienten erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass hierdurch der Druck, mehr Patienten zu behandeln, reduziert wird.

In der Regel sollen 40 % der Gesamtvergütung für diese Vorhaltekosten in Rechnung gestellt werden können.

Die Kommission erhofft sich eine konstruktive und abgestimmte Diskussion mit den Ländern, um so eine möglichst flächendeckende Veränderung und Optimierung der Vergütung und der Versorgung zu erreichen.

Ob das gelingt, bleibt fraglich, da einige Bundesländer aufgrund ihrer spezifischen Situation wohl kaum mit diesen umfänglichen Vorstellungen mitgehen werden.

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